Lebenshaltungskosten: IRPEF-Zuschlag mit Freibetrag bis 7.500 Euro
Für 2025 wendet Asti einen gestaffelten kommunalen Zuschlag zur IRPEF (Einkommensteuer) an: Befreiung für Einkommen bis 7.500 Euro, dann 0,54 % bis 28.000 Euro, 0,78 % von 28.000,01 bis 50.000 und 0,79 % über 50.000 Euro (Beschluss Nr. 4 vom 3. April 2025). Mieten, Immobilienpreise und Busabo in den Daten.
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Kommunaler IRPEF-Zuschlag
Für das Jahr 2025 meldet das Dipartimento delle Finanze (Finanzabteilung des Wirtschaftsministeriums) für Asti einen kommunalen IRPEF-Zuschlag, der mit Beschluss Nr. 4 vom 3. April 2025 geändert wurde: Befreiung für steuerpflichtige Einkommen bis 7.500 Euro, Satz 0,54 % bis 28.000 Euro, 0,78 % von 28.000,01 bis 50.000 Euro und 0,79 % über 50.000 Euro.
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Daten
Quellen
Aktualisiert: 2026-10-20
Geprüft: 20.10.2026 · von piero.avolio · rev. 1 · Zeitraum: → 2027-04-30
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