Lebenshaltungskosten: IRPEF-Zuschlag mit einheitlichem Satz von 0,8 % und Freibetrag bis 12.000 Euro
Für 2025 meldet das Dipartimento delle Finanze (Finanzdepartement) für Belluno einen einheitlichen Satz von 0,8 % beim kommunalen IRPEF-Zuschlag (Einkommensteuer), mit Freibetrag für steuerpflichtige Einkommen bis 12.000 Euro. Mieten, Quadratmeterpreise und Nahverkehrsabonnement stehen in den Daten.
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Kommunaler IRPEF-Zuschlag
Für das Jahr 2025 nennt der Steckbrief des Dipartimento delle Finanze für Belluno zwei Zeilen: Satz 0 % mit «Freibetrag für steuerpflichtige Einkommen bis Euro 12.000,00» und einheitlicher Satz von 0,8 %. Der angegebene Beschluss ist die Nr. 73 vom 29. November 2024, veröffentlicht am 26. März 2025, mit dem Vermerk «Änderung». Der Steckbrief enthält nicht den Vermerk «von Amts wegen eingetragen».
Aufenthaltsabgabe
Das Comune hat einen Dienststeckbrief zur imposta di soggiorno (Aufenthaltsabgabe), im Bereich Tributi, finanze e contravvenzioni (Abgaben, Finanzen und Bußgelder): Wer an Touristen vermietet oder einen Beherbergungsbetrieb führt, findet sie dort (der Steckbrief ist laut Angabe auf Januar 2026 aktualisiert).
Daten
Quellen
Aktualisiert: 2026-10-20
Aktualisiert: 2026-10-20
Geprüft: 23.10.2026 · von piero.avolio · rev. 1 · Zeitraum: → 2027-04-30
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