Lebenshaltungskosten: IRPEF-Zuschlag von 1,2 %, Befreiung bis 10.000 Euro
Für 2025 nennt das Dipartimento delle Finanze (Finanzabteilung des Wirtschafts- und Finanzministeriums) für Brindisi einen kommunalen IRPEF-Zuschlag (Zuschlag zur Einkommensteuer) mit einheitlichem Satz von 1,2 % und einer Befreiung für zu versteuernde Einkommen bis 10.000 Euro (Beschluss Nr. 114 vom 21. Dezember 2023, bestätigend). Das Comune hat eine Seite zur imposta di soggiorno (Kurtaxe). Mieten, Preise und Nahverkehrsabonnement in den Daten.
Abschnitte: Miete · Nebenkosten · Lebensmittel · Mobilität · Dienstleistungen · Szenarien
Kommunaler IRPEF-Zuschlag
Für das Jahr 2025 nennt das Dipartimento delle Finanze für Brindisi einen einheitlichen Satz von 1,2 %, mit Befreiung für zu versteuernde Einkommen bis 10.000 Euro. Die Seite nennt als Rechtsakt den Beschluss Nr. 114 vom 21. Dezember 2023, vermerkt als Bestätigung. Eine Fußnote weist darauf hin, dass ein nicht vom Comune übermittelter Satz vom Dipartimento von Amts wegen eingetragen wurde: Für den geltenden Wert den Beschluss auf der Website des Comune prüfen.
Imposta di soggiorno (Kurtaxe)
Unter den Diensten des Comune erscheint eine eigene Seite zur imposta di soggiorno: Dort sind Beträge und Modalitäten zu prüfen.
Daten
Quellen
Aktualisiert: 2026-10-20
Aktualisiert: 2026-10-20
Geprüft: 20.10.2026 · von piero.avolio · rev. 1 · Zeitraum: → 2027-04-30
Keine Fragen in der Community · Community fragen