Lebenshaltungskosten: IRPEF-Zuschlag von 0,8 % mit Freibetrag bis 22.999,99 Euro
Für 2025 meldet das Dipartimento delle Finanze (Finanzabteilung des Wirtschaftsministeriums) für Enna einen einheitlichen Satz von 0,8 % beim kommunalen Zuschlag zur IRPEF (Einkommensteuer), mit Befreiung für steuerpflichtige Einkommen bis 22.999,99 Euro; der Satz wurde von Amts wegen eingetragen. Nichtansässige, die übernachten, zahlen die imposta di soggiorno (Kurtaxe).
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Kommunaler IRPEF-Zuschlag
Im Informationsblatt 2025 des Dipartimento delle Finanze hat Enna zwei Zeilen: Satz 0 % mit „Befreiung für steuerpflichtige Einkommen bis 22.999,99 Euro“ und Satz 0,8 % als „einheitlicher Satz“. Der maßgebliche Beschluss ist Nr. 12 vom 29.03.2018, veröffentlicht am 20.12.2025 und als Bestätigung angegeben. Das Informationsblatt vermerkt mit einem Sternchen, dass der Satz nicht vom Comune (Gemeinde) übermittelt, sondern von Amts wegen eingetragen wurde.
Imposta di soggiorno (Kurtaxe)
Das Portal des Comune hat eine eigene Website zur imposta di soggiorno, die laut der Seite von Nichtansässigen geschuldet wird, die im Gemeindegebiet in jeder Art von Beherbergungsbetrieb übernachten.
Daten
Quellen
Aktualisiert: 2026-10-20
Aktualisiert: 2026-10-20
Geprüft: 23.10.2026 · von piero.avolio · rev. 1 · Zeitraum: → 2027-04-30
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