Lebenshaltungskosten: IRPEF-Zuschlag mit einheitlichem Satz von 0,8 %
Für 2025 meldet das Dipartimento delle Finanze (Finanzministerium) für Grosseto einen kommunalen IRPEF-Zuschlag (Einkommensteuerzuschlag) mit einheitlichem Satz von 0,8 % und ohne angegebene Freibetragsgrenze; das Datenblatt vermerkt, dass der Satz vom Comune nicht übermittelt und von Amts wegen eingetragen wurde. Mieten, Preise und Abonnement in den Daten.
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Kommunaler IRPEF-Zuschlag
Für das Jahr 2025 nennt das Datenblatt des Dipartimento delle Finanze für Grosseto einen einheitlichen Satz von 0,8 % (Vermerk „bestätigt“) und keine Freibetragsgrenze. Als Beschluss erscheint die Nr. 78 vom 14. Oktober 2013, mit einem Sternchen versehen: Das Datenblatt erklärt, dass der Satz vom Comune nicht übermittelt und von Amts wegen eingetragen wurde. Als Veröffentlichungsdatum ist der 20. Dezember 2025 angegeben. Es empfiehlt sich, den Betrag auf der Website des Comune oder bei einer Fachperson zu prüfen.
Daten
Quellen
Aktualisiert: 2026-10-20
Geprüft: 22.10.2026 · von piero.avolio · rev. 1 · Zeitraum: → 2027-04-30
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