Alltag: Wohnsitz innerhalb von 20 Tagen, ZTL-Genehmigungen
Der Wohnsitz wird innerhalb von 20 Tagen nach dem Umzug angemeldet, online über ANPR (nationales Melderegister), per E-Mail, PEC (zertifizierte E-Mail), Einschreiben oder nach Terminvereinbarung beim Ufficio Anagrafe (Meldeamt) an der piazza delle Biade 26; erforderlich ist der Nachweis über das Recht, die Wohnung zu bewohnen. Das Sportello ZTL (Schalter für die verkehrsberuhigte Zone) im selben Gebäude stellt nach Terminvereinbarung die rosa Genehmigung für Anwohner aus.
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Wohnsitz
Wer aus einer anderen Gemeinde oder aus dem Ausland kommt, meldet den Wohnsitz innerhalb von 20 Tagen nach dem tatsächlichen Umzug an, über genau einen Weg: online über das Portal ANPR (nationales Melderegister) mit CIE, SPID oder CNS (nicht über einen Bevollmächtigten); per E-Mail an anagrafe@comune.vicenza.it oder per PEC (zertifizierte E-Mail) mit unterschriebenem Formular und eingescannten Dokumenten; per Einschreiben; oder persönlich, nur nach online gebuchtem Termin, beim Ufficio Anagrafe (Meldeamt) an der piazza delle Biade 26. Beizufügen ist der Nachweis über das Recht, die Wohnung zu bewohnen (Mietvertrag, Übergabeprotokoll einer öffentlichen Wohnung oder Zustimmung des Eigentümers mit Kopie seines Ausweises): Ohne ihn ist die Erklärung unzulässig.
Innerhalb von zwei Arbeitstagen nach der Registrierung kann man bereits Bescheinigungen und Personalausweis erhalten; die Überprüfungen erfolgen innerhalb von 45 Tagen, danach gilt ohne weitere Mitteilungen die stillschweigende Zustimmung (silenzio-assenso). Der Name muss an Klingel und Briefkasten stehen. Der Dienst ist kostenlos.
ZTL-Genehmigungen
Einwohner der Altstadt können die Anwohnergenehmigung (rosa) beantragen, die zu jeder Uhrzeit die Einfahrt in die ZTL (verkehrsberuhigte Zone) und die Fußgängerzone erlaubt, um die Garage oder den Stellplatz zu erreichen und für kurze Halte zum Be- und Entladen oder zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen, über die auf der Genehmigung angegebenen Zufahrten. Sie gilt bis zur regelmäßigen Überprüfung: Die erste, mit einer Eigenerklärung des Inhabers, erfolgt im fünften Jahr nach der Ausstellung, zwischen dem 1. März und dem 15. April. Der Antrag mit den im Formular verlangten Unterlagen und zwei Stempelmarken (marche da bollo) wird nach Online-Terminbuchung beim Sportello ZTL im Erdgeschoss des Palazzo degli Uffici an der piazza Biade 26 gestellt.
Quellen
Aktualisiert: 2026-10-14
Aktualisiert: 2026-10-14
Geprüft: 23.10.2026 · von piero.avolio · rev. 1 · Zeitraum: → 2027-04-13
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